Hessische Studiengebühren doch noch abgeschafft!

Jetzt haben es die dilettantischen Fraktionen von SPD Grünen und Linken also doch noch geschafft die Studiengebühren abzuschaffen. Weil der Hessische Staatsgerichtshof vergangene Woche allerdings entschieden hat das Studiengebühren grundsätzlich mit Artikel 59 der Landesverfassung, der eigentlich die Unentgeltlichkeit von Bildung festschreibt vereinbar sind,gibt es keinen langfristigen Schutz vor erneuten Gebühren.Sollten die absehbaren Neuwahlen also mit einer Schwarz-Gelben Mehrheit enden geht das Spiel von vorne los.

Allerdings ist die durch den Staatsgerichtshof erfolgte Auslegung des Artikel 59 meiner Ansicht nach fragwürdig.Zwar regelt der Artikel dass das Land durchaus Gebühren festsetzen darf, dies darf aber nur in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schülers,Studenten bzw. seiner Eltern geschehen. Das impliziert das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Studenten beziehungsweise seiner Eltern individuell zu prüfen ist. Das Gericht sah das aber anders und betrachtet die soziale Abfederung durch die Darlehen als gegeben.Diese Sicht der Dinge verändert den Geist des Artikel 59. Aus Bildung ist kostenlos wird du darfst sie auch später bezahlen wie Gerichtspräsident Lange als Sprecher des Minderheitsvotum treffend feststellte.

2 Kommentare:

  1. Gute Einschätzung!
    Hab ich erst gelesen, nachdem ich meinen Kurzbeitrag geschrieben hatte, aber unsere Posts ergänzen sich ganz gut.

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  2. Nach Neuwahlen und Sieg von CDU / FDP ( plus evtl. Die Grünen ) kommen Studiengebühren zurück. Wie verhalten sich Die Grünen, wenn siemit in der Regierung sind?

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