Das Kopftuchverbot ist zurück auf der juristischen Agenda !



Im Gefolge des 11.Septembers 2001 wurden in Deutschland  flächendeckend Gesetze verabschiedet, diemuslimischen Lehrinnen das tragen des Kopftuchs verboten, weil dieses angeblich ausschließlich ein politisches Symbol sei, und die staatlich verordnete Neutralität der Institution Lehrer verletze. Zugleich wurden aber christliche Symbole ausgenommen. Lehrrinnen die aus christlicher Überzeugung weithin sichtbar ein Kreuz tragen sind also kein Problem. Ich habe dass schon immer als Problem gesehen. Zwar ist Deutschland kein Laizistischer Staat(was mir lieber wäre),er ist aber dazu verpflichtet alle Religionen gleich zu behandeln. Praktisch kann das eigentlich nur zu zwei Ergebnissen führen. Entweder müssen alle auch Christen ihre Symbole ablegen, oder die Kopftuchverbote müssen fallen. Mehr oder weniger Religion ist die Grundsatzentscheidung, welche der Staat hier zu treffen hat, nur er muss sie treffen und darf sich nicht länger durch inkonsequente und diskriminierende Gesetzgebung um sie herum drücken.

Nun naht eine Entscheidung, den wie der Tagesspiegel berichtet, sind aktuell Zwei klagen muslimischer Lehrerinnen anhängig, die sich ausdrücklich auf eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes berufen. Knifflig wird die Kopftuchfrage auch aus einem anderen Grund. Gegenwärtig bereiten gleich mehrere Bundesländer islamischen Religionsunterricht vor. Innerhalb des Religionsunterricht das Kopftuch zu verbieten wird noch schwieriger, den hier kann mit recht argumentiert werden, dass Kopftuch sei Teil des religiösen Bekenntnisses. Eine Regelung aber, welche der Religionslehrerin das Kopftuch erlaubt, die Mathelehrerin aber dazu zwingt es abzulegen, wäre ja erst recht diskriminierend. 

Mir ist letztendlich egal in welche Richtung das Urteil ausgeht, wichtig ist mir als Verfassungtreuer Bürger nur eine klare und transparente Regelung, welche keine große Religion in diesem Land diskriminiert.Ich hoffe das Bundesverfassungsgericht wird eine weise Entscheidung fällen. Hier bin ich aber optimisisch, den das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in der Vergangenheit schon oft erfolgreich auf die Finger gehauen. Warten wir das nächste Jahr ab.

Henning |

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